Übersicht der Kosten für Kurzzeitpflege
Gültig ab 01.10.2022
Leistungen für Kurzzeitpflege 1.774,00 € für bis zu 8 Wochen
Tagessatz
PG | Pflegekosten | Tage | ||
---|---|---|---|---|
2 | 66,14 € | 26 | ||
3 | 82,31 € | 21 | ||
4 | 99,17 € | 17 | ||
5 | 106,73 € | 16 |
Mit Hilfe der Kurzzeitpflege steht ab 2022 für die Pflegegrade 2-5 pro Jahr ein Betrag von
1774€ (bis 2021: 1612€) zur Verfügung, mit dem für maximal 8 Wochen eine vollstationäre
Pflege in einem Pflegeheim finanziert werden kann. Die Kurzzeitpflege kann damit eine
absehbare Lücke in der häuslichen Pflege überbrücken oder im Anschluss an einen
Krankenhausaufenthalt erfolgen, wenn beispielsweise die häusliche Pflege aufgrund eines
vorübergehenden höheren Pflegebedarfs noch nicht ausreichend wäre. Während der
Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen
Pflegegeldes weitergezahlt. Die Leistung für die Kurzzeitpflege wird 2022 um 10 Prozent auf
dann 1774 € erhöht.
Die Kurzzeitpflege kann bei vorliegendem Pflegegrad 2-5 mit dem maximalen Budget der
Verhinderungspflege verrechnet werden. Damit stehen ab 2022 dann zusätzliche 1612€, also
maximal 3386€ (bis 2021: 3224€) zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 1 kann auch der Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125€ für die
Verhinderungspflege verwendet werden. Das geht auch rückwirkend mit noch nicht in
Anspruch genommenen Entlastungsbeträgen.
Verbleibende Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 25,58 € sowie Investitionskosten
in Höhe von 19,00 € müssen selber getragen werden (44,58 € / Tag). Pflegebedürftige können aber
den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125,00 € monatlich nutzen.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zur Heimkostenfinanzierung oder zur Pflege? Wir beraten Sie gerne.
Rüdiger Hinck: Tel.: 0 47 71 - 888 09 400
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